11/2020
Haben Sie ein historisches Gebäude oder Denkmal?
Denkmale, vor allem historische Gebäude, werden von unserer Gesellschaft geschützt, um Teile des nationalen Kulturerbes zu erhalten.
Besitzen Sie ein Objekt unter Denkmalschutz und planen eine Rekonstruktion? Die Rekonstruktion eines Denkmals wird anders projektiert als ein Neubau. Vor allem müssen spezifische Eigenschaften respektiert und danach ein angemessenes Arbeitsverfahren gewählt werden. Erhaltene Werte müssen beschützt werden, was auch die Tschechische Nationale Denkmalbehörde (NPÚ) kontrolliert. Das Ziel einer jeden geplanten Rekonstruktion ist, ein komplettes Verfallen zu vermeiden; außerdem aber auch, die architektonischen, kulturhistorischen und anderen Werte zu erhalten oder zu erneuern, derentwegen ein Gebäude zum Denkmal wurde. Gerade deswegen muss sehr spezifisch verfahren werden.
Ob Ihr Objekt unter Denkmalschutz steht, können Sie im Kataster oder im Denkmalkatalog (https://pamatkovykatalog.cz/) feststellen. Vielleicht steht es unter Denkmalschutz oder liegt in einer denkmalgeschützten Zone. Geschützte Gebietseinheiten können verschieden reguliert werden, deswegen ist die Zusammenarbeit mit Denkmalpflegern der NPÚ sehr wichtig.
Falls Ihr Objekt unter Denkmalschutz steht, müssen Sie vor der Rekonstruktion eine Bewilligung erhalten, eine sogenannte verbindliche Festlegung. Diese wird aufgrund einer Restaurierungsuntersuchung, eines Berichtes und Plans so wie auch eines verbindlichen Antrags auf Stellung der Denkmalpfleger (und deren Expertenmeinung) ausgestellt. In der Untersuchung wird die Originalfarbe ausgewertet (es wird eine stratigraphische Analyse durchgeführt) und die Materialien identifiziert, gegebenenfalls werden auch Mikrostrukturen untersucht. Aufgrund dieser Daten wird der Plan der Rekonstruktion und die Materialien entworfen, so dass der historische Wert erhalten wird. Der Besitzer sollte während der Planung über die zukünftige Nutzung und weitere erforderliche Details entscheiden.
Der Vorgang – Schritt für Schritt
1/Sie beauftragen unsere Firma.
2/Wir treffen uns im Objekt und führen eine visuelle Untersuchung durch.
3/Wir fertigen einen Preisvorschlag der Restaurierungsuntersuchung an.
4/Wir führen die Restaurierungsuntersuchung und Analyse durch.
5/Wir erstellen einen Restaurierungsbericht und -plan.
6/Wir stellen alle erforderlichen Dokumente für Sie aus.
7/Wir ersuchen zuständige Ämter um eine verbindliche Festlegung für Sie.
8/Wir warten 30 + 30 Tage ab. Die Denkmalbehörde (NPÚ) stellt in 30 Tagen eine fachliche Äußerung aus und kann das Objekt besuchen. Falls in der Äußerung keine Änderungen gefordert werden, unterschreiben wir die Zustimmung und warten weitere 30 Tage auf die verbindliche Festlegung des Amtes.
9/Die Rekonstruktion kann beginnen, sobald wir die verbindliche Festlegung erhalten.
Der Besitzer eines Objekts unter Denkmalschutz kann einen Zuschuss für die Revitalisierung erhalten, zum Beispiel wenn sich das Objekt im historischen oder touristischen Zentrum befindet. Auch mit der Beantragung eines Zuschusses können wir Ihnen helfen, Sie können sich an uns mit Ihren Fragen wenden.